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Ich gründe ein eigenes Studio! – Die Formalitäten

Eigentlich ist es recht unkompliziert ein eigenes Kosmetik- oder Beautystudio zu eröffnen, bestimmte Voraussetzungen müssen dafür nicht zwingend erfüllen werden. Um ein paar Formalitäten kommt ihr aber trotzdem nicht herum. Wir sagen euch, welche wirklich wichtig sind für den Start und worauf ihr achten müsst.

 

 

 

Gewerbeanmeldung – ohne sie geht's nicht

Ja, das ist wirklich wichtig, denn ihr wollt ja ein Kundengeschäft führen und damit Geld verdienen, oder? Also braucht ihr eine Gewerbeanmeldung. Ihr könnt sie bei der zuständigen Gewerbemeldestelle oder sogar meist schon einfach online vornehmen. Letztere Möglichkeit solltet ihr unbedingt prüfen, denn das spart euch die eventuell langen Wartezeiten auf dem Amt. Beim Ausfüllen des Formulars ist das Datum für den Beginn der Selbstständigkeit tatsächlich der wirkliche Beginn der Aufnahme eurer selbstständigen Tätigkeit – und nicht das Datum der Erteilung des Gewerbescheines! Das Datum ist wirklich wichtig, gebt es also unbedingt korrekt an!
Für die Gewerbeanmeldung werden außerdem Gebühren fällig, die allerdings vom Bundesland und der zuständigen Kommune abhängen und so durchaus unterschiedlich ausfallen können. Ihr solltet von etwa zehn bis fünfzig Euro ausgehen.
Habt ihr euer Gewerbe angemeldet, bekommt ihr vom Finanzamt einen Fragebogen zugeschickt. Auf diesem sollt ihr Angaben zu eurer selbstständigen Tätigkeit machen. Falls euch das nicht ganz geheuer ist, fragt das Finanzamt einfach um Rat, einen Steuerberater oder auch die Agentur für Arbeit.

 

Jetzt noch das Gewerbe eintragen …

Ihr habt die Anmeldung und den Nachweis dafür? Dann müsst ihr jetzt noch euer Gewerbe in das „Verzeichnis handwerksähnlicher Gewerbe“ eintragen lassen. Dafür müsst ihr den Antrag auf Eintragung eures Gewerbes einmal vollständig ausfüllen und unterschreiben. Ihr braucht eine beidseitige Kopie des Personalausweises, den Nachweis zur Gewerbeanmeldung und – das ist aber freiwillig, wenn ihr als Einzelunternehmer tätig sein werdet – den Nachweis zum Handelsregistereintrag. Die Formblätter „Hinweisende Belehrung“ und „Hinweisende Belehrung zur Schwarzarbeit“ müssen ebenfalls unterschrieben von euch vorliegen. All diese Formulare bekommt ihr bei der Handwerkskammer. Ach ja – auch diese Eintragung kostet natürlich was: Mit etwa 80 Euro könnt ihr rechnen.

 

Ganz automatisch: Pflichtmitglied in der IHK

Ihr habt jetzt euer Gewerbe angemeldet und eingetragen? Dann erwartet euch jetzt noch eine Überraschung: Ihr werdet damit nämlich automatisch, ganz ohne das ihr extra aktiv werdet, Pflichtmitglied in der Industrie- und Handelskammer (IHK). Von der IHK bekommt ihr daher irgendwann automatisch ein Formular zugeschickt, in dem ihr eure geschätzten, voraussichtlichen Umsätze eintragen müsst. Bis zu einer Gewinngrenze von aktuell 5.200 Euro im Jahr ist diese Mitgliedschaft kostenfrei und sowieso: Ihr seid ja Existenzgründer, dann bezahlt ihr in den ersten zwei Jahren ohnehin keine Beiträge, wenn euer Jahresgewinn unter 25.000 Euro liegt. Vorteile hat das Ganze natürlich schon: Ihr könnt an Seminaren für Existenzgründer teilnehmen und euch kostenfrei zu Themen informieren, die wichtig für euch sind und euch in eurem Selbstständigen-Alltag weiterhelfen.

 

Und die Krankenversicherung?

Ihr seid jetzt selbstständig, und somit nicht mehr automatisch Pflichtmitglied in der gesetzlichen Krankenkasse. Am besten, ihr lasst euch dort auf Antrag befreien und wechselt zum Beispiel in eine kostengünstige Private Krankenversicherung. Ein Grund dafür könnte sein, dass die Beiträge nicht nach eurem Einkommen erhoben werden. In der gesetzlichen Krankenkasse kann das aber am Ende des Jahres zu hohen Voraus- und Nachzahlungen führen. Um hier die richtige Entscheidung zu treffen, holt euch am besten verschiedene Angebote ein und nutzt einen kostenlosen PKV-Tarifvergleichs. Wichtig dabei auch das Krankentagegeld: Ihr habt als Selbstständige keine automatische Lohnfortzahlung im Krankheitsfall mehr. Darum müsst ihr euch nun auch selbst kümmern.

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